Fragen und Antworten

Ihre Immobilie ist eine langfristige Investition. In Ihrer Wohnung wollen Sie zu Hause sein und sich wohlfühlen. Umso wichtiger ist es, die Verwaltung in professionelle Hände zu geben. Wir kümmern uns um Ihre Immobilie – Heizung, Wasser, Lifte, Licht und Sauberkeit sind essentielle Dinge, über die Sie sich keine Gedanken mehr machen müssen.

Natürlich! Da sind Sie mit unserem rein kaufmännischen Abrechnungsmodell „maxikompakt“ genau richtig.

Unsere Mitarbeiterin Nicole hat gleich mehrere Katzen, und im Büro werden Sie vielleicht auch mal unserem Bürohund Ronja begegnen. Viele Vermieter haben nach wie vor Vorbehalte bei Haustieren, auch wenn die Judikatur hier sich stark gewandelt hat. Am Besten Sie sprechen vorher mit uns – dann finden wir auch eine Lösung.

Streit und Meinungsverschiedenheiten unter Nachbarn gibt es leider immer wieder. Der Hausverwalter vertritt aber immer die Eigentümergemeinschaft als gesamtes. Wir können und dürfen hier also nicht Partei für eine Seite ergreifen.

Sie können selbstverständlich eine Besitzstörungsklage einbringen, dabei kann Sie jeder Rechtsanwalt auch unterstützen. Die Judikatur ist hier aber mittlerweile eindeutig: Eine Besitzstörungsklage ist das individuelle Recht eines Einzelnen. Eine Eigentümergemeinschaft, vertreten durch den Verwalter, kann keine solchen Klagen einbringen.

Elektromobilität ist ein großes Thema. Es hat jeder Eigentümer das Recht, auf eigene Kosten bei seinem Parkplatz eine eigene konventionelle Steckdose durch einen konzessionierten Elektriker montieren zu lassen, wenn die Brandschutzvorschriften erfüllt werden. Wallboxen oder Starkstrom-Dosen müssen regelmäßig Teil eines Gesamtkonzepts mit sogenanntem Lastmanagement sein. Schon zwei ungeregelte Starkstromanschlüsse für Elektroautos können zu einer Überlastung des Netzanschlusses und zu einem Stromausfall in der gesamten Anlage führen. Bitte sprechen sie rechtzeitig mit uns, wenn Sie eine Lademöglichkeit benötigen.

Einen über uns abgeschlossenen Mietvertrag können Sie zu den vertraglich geregelten Fristen selbstverständlich kündigen. Die Kündigung schicken Sie uns bitte von Ihnen unterschrieben entweder per Post/Einschreiben, per E-Mail (info@maxiimmo.at) oder auch per Fax (0+43 5576-21321-4).

Portrait Herr Christof Heinzle